Ausbildungsdurchführung

Bewerbersuche

Dem Kontakt zu potenziellen Bewerbern für Ihren Ausbildungsplatz kommt besondere Bedeutung zu. Je präziser und gezielter Sie diesen Kontakt gestalten, desto mehr Aussicht haben Sie, auch genau den Bewerber zu finden, der in Ihr Unternehmen passt. Die Berufsberater der Arbeitsämter haben schon längere Zeit vor dem Schulabschluss Kontakt zu einem breiten Kreis von Schülerinnen und Schülern. Außerdem betreibt das Arbeitsamt eine Datenbank, die sowohl den Ausbildungssuchenden ermöglicht, ihr Profil einzutragen als auch Unternehmen ermöglicht, den vakanten Ausbildungsplatz öffentlich zu machen.

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Bewerberauswahl

Eine Bewerbung sollte ein Anschreiben, einen aussagekräftigen Lebenslauf und Zeugniskopien enthalten. Nach der Auswertung und Auswahl der Bewerbungsunterlagen werden Bewerbungsgespräche vereinbart. Im Vorstellungsgespräch findet zum ersten Mal ein persönlicher Kontakt zum Bewerber statt. Ziel des Gespräches ist, herauszufinden, ob der Bewerber zum Unternehmen passt. Ist der Bewerber nicht geeignet, erhält er möglichst zeitnah eine schriftliche Absage.

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Ausbildungsvertrag

Wurde ein geeigneter Bewerber gefunden, ist mit ihm ein Ausbildungsvertrag zu vereinbaren. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) §4 ist der Vertrag schriftlich niederzulegen und sollte mindestens folgende Inhalte haben:

  • Ziel, Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der täglichen Ausbildungs- und Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Höhe der Vergütung und Art der Zahlung
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsvoraussetzungen und -fristen

Ein Exemplar des unterzeichneten Vertrages ist dem Auszubildenden sofort auszuhändigen.

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Einführung ins Unternehmen

Die Ausbildung ist für die Auszubildenden der Einstieg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Der erste Eindruck, den das Arbeitsumfeld auf ihn macht, stellt die Weichen für viele Verhaltensweisen und die Motivation während der gesamten Ausbildung. Der Auszubildenden muss in der Berufsschule und bei der Krankenkasse angemeldet, seine Lohnsteuerkarte entgegengenommen und ein Berichtsheft ausgehändigt werden.

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Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Prüfungsordnung, die die Art und den Inhalt der Prüfungen festlegt. Außerdem werden in den Prüfungsordnungen Mindestvoraussetzungen bestimmt, die für eine Zulassung zur jeweiligen Prüfung zu erfüllen sind. Der Prüfungserfolg ist von vielen Faktoren abhängig, so dass keine allgemeingültigen Regeln aufgestellt werden können. Aber eine gute betriebliche Ausbildungsplanung, engagierte Ausbilder und eine verantwortungsvolle Einbeziehung des Auszubildenden in alle Betriebsabläufe sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfung.

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Der Ausbilder

Das Unternehmen und die Fachkräfte, die im Unternehmen ausbilden, müssen persönlich, fachlich und pädagogisch für die Ausbildung geeignet sein. In der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist geregelt, wer ausbilden darf und welche betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Neben den fachlichen Aufgaben, die der Ausbilder hat, ist er in erster Linie die Schnittstelle zwischen den betrieblichen Abläufen im Unternehmen und dem Auszubildenden. Damit hat er die Vorbildfunktion und die Rolle der Vertrauensperson für den Auszubildenden.

Die Verordnung wurde ab dem 1. August 2003 für 5 Jahre ausgesetzt. Mit der Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung soll es Betrieben erleichtert werden auszubilden. Nun können auch Betriebe ausbilden, in denen kein Ausbilder die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung abgelegt hat. Bisher mussten alle Betriebe, die Auszubildende einstellen wollen, Ausbilderinnen oder Ausbilder beschäftigen, die in einer Prüfung ihre arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen haben. Das bisherige Verfahren galt vielen insbesondere jungen und kleineren Unternehmen als zu zeit- und kostenaufwändig. 

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Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Betrieb

Die Leistungsfähigkeit der Berufsschule und die Systematik der betrieblichen Ausbildung sind entscheidende Faktoren für den Erfolg der Ausbildung. Da in der Berufschule nicht nur Theorie sondern auch praktische Fähigkeiten vermittelt werden, sollten der betriebliche Ausbildungsplan auf die Möglichkeiten der Schule und den Rahmenlehrplan des entsprechenden Berufes abgestimmt werden. Eine sinnvolle Ausbildung kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn sich alle ausbildenden Stellen inhaltlich, zeitlich und methodisch abstimmen.

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Weiterführende Links

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