Rechtliche Aspekte
- Ausbildereignungsverordnung
- Ausbildungsverordnung
- Berufsbildungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Ausbildereignungsverordnung
Die AEVO legt die Anforderungen an die fachlichen, pädagogischen und persönlichen Fähigkeiten des ausbildenden Personals fest.
- Ausbildereignungsverordnung
- Broschüre "Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Ausbildungsverordnung
Die Ausbildungsverordnung regelt bundeseinheitlich die betriebliche Ausbildung. Sie enthält eine Beschreibung der Mindestfertigkeiten und - kenntnisse, die zur Erlangung des Berufsbildungsabschlusses notwendig sind, die Lernziele, die Prüfungsanforderungen und eine Anleitung zur inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung.
- Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/ zur Kauffrau im Einzelhandel sowie zum Verkäufer/ zur Verkäuferin zu beziehen unter Publikationen
- Ausbildungsverordnung zum Geprüften Handelsfachwirt/ zur geprüften Handelsfachwirtin - Download unter: HDE
Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, vereinheitlicht seit September 1969 das Recht der Berufsausbildung und liegt nun in seiner neuen Fassung vom 23.März 2005 vor. Es regelt den gesamten Verlauf von Maßnahmen der berufliche Erstausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Berufsschulen, die den Ländergesetzgebungen unterstehen, werden vom BBiG nicht berührt.
Mit dem Berufsbildungsgesetz wurde der Industrie- und Handelskammer (IHK) die Zuständigkeit zur Überwachung und Regelung beruflicher Erstausbildung übertragen. Außerdem ermächtigt das Berufsbildungsgesetz das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft Ausbildungsberufe an- und abzuerkennen und Ausbildungsordnungen für die Ausbildungsberufe zu erlassen.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Junge Menschen, die ihre körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen haben, sind im Arbeitsleben unter einen besonderen Schutz gestellt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt alles zum Thema Kinder- und Jugendarbeit. Als Jugendlicher gilt eine Person zwischen 15 und 18 Jahren. Personen mit einem Alter von unter 15 Jahren gelten als Kinder und dürfen nicht oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung beschäftigt werden.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ein Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers beendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz beinhaltet alle rechtlichen Regelungen unter denen eine Kündigung wirksam bzw. unwirksam ist.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Finanzierungshilfen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Ausbildung:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bei dem Besuch einer beruflichen Schule oder bei einem Studium kann man finanzielle Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen.:

