Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin
- Berufsbild
- Weiterbildungsinhalte
- Zulassungsvoraussetzungen
- Prüfungen
- Übergangsregelungen
- Weiterführende Links
Berufsbild
Geprüfte Betriebswirte verfügen über Qualifikationen, die für die Übernahme von Führungsaufgaben für das obere Management erforderlich sind. Sie wirken mit bei strategischen Entscheidungen im Unternehmen und übernehmen wesentliche Aufgaben der Unternehmensführung wie:
- Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung
- Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations und Kommunikationstechniken,
- Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,
- Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Weiterbildungsinhalte
Die Ausbildung zum Geprüften Betriebswirt bzw. zur Geprüften Betriebswirtin ist eine berufliche Fortbildung.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
- Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
Marketing-Management
Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen - Führung und Management im Unternehmen
Unternehmensführung
Unternehmensorganisation und Projektmanagement
Personalmanagement - Projektarbeit und projektbezogenes Handeln
Projektarbeit
projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung sind der Abschluss einer IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder einer vergleichbaren kaufmännischen Fortbildung nach dem BBiG notwendig.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auch, wenn im Anschluss an eine Berufsausbildung eine erfolgreiche Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule und daran anschließend eine dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen wird.
Prüfungen
Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Sie gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse (schriftlich, max. 720 Minuten)
- Führung und Management im Unternehmen (schriftlich, max. 240 Minuten und mündlich, max. 30 Minuten)
- Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Handeln (schriftlich und mündlich)
Im letzten Prüfungsteil werden eine praxisorientierte Projektarbeit mit kaufmännischem Hintergrund und ein Fachgespräch durchgeführt. Dieser Prüfungsteil wird erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungsteile 1 und 2 durchgeführt und soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfungsteile 1 und 2 begonnen werden.
Übergangsregelungen
Die neue Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin tritt am 1. August 2006 in Kraft.
Folgende Übergangsregelungen bestehen:
- Begonnene Prüfungsverfahren zum Betriebswirt (IHK)/ zur Betriebswirtin (IHK) können bis zum 30. Juni 2010 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
- Für die Anmeldung zur Prüfung kann bis 31. Dezember 2008 die Anwendung der bisherigen Vorschriften bis zum 30. Juni 2010 beantragt werden.
Weiterführende Links
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
- Weiterbildungsdatenbank des Handels

