Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin
- Berufsbild
- Weiterbildungsinhalte
- Zulassungsvoraussetzungen
- Lehrgangsdauer
- Prüfungen
- Förderung
- Übergangsregelung
- Weiterführende Links
Berufsbild
Die Fortbildung zum Geprüften Handelsfachwirt/ zur Geprüften Handelsfachwirtin bereitet auf die Übernahme von Führungspositionen in allen Branchen des Einzelhandels sowie im Groß- und Außenhandel vor. Substitut oder stellvertretender Abteilungsleiter sind die Positionen, die man unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung erreichen kann. Marktleiter, Abteilungsleiter, selbstständiger Händler sind zumeist die hochrangigen Zielpositionen.
Weiterbildungsinhalte
- Unternehmensführung und Steuerung:
Erstellen eines Businessplans
unternehmerische Selbständigkeit
Managementaufgaben
Unternehmensorganisation
angewandte Kosten- und Leistungsrechnung
Controllinginstrumente
Finanzierung
Recht
Qualitätsmanagement
Umweltmanagement u. a. m. - Handelsmarketing:
Handelsentwicklungen
Kooperationen
Marktanalyse, Marktbeobachtungen
Standortmarketing
Zielgruppenmarketing
Sortimentssteurerung
Verkaufskonzepte und Servicepolitik
E-Commerce
Controlling u. a. m. - Führung und Personalmanagement:
Führungsgrundsätze und Führungsmethoden
Personalpolitik
psychologische Grundlagen
Beurteilungsgrundsätze
Personalbedarfs-, Personalkosten- und -planung
Personalentwicklung
Personalmarketing
Controlling
Entgeltsysteme
Konfliktmanagement u. a. m - Volkswirtschaft für die Handelspraxis:
Markt und Preis
Wettbewerb
Wachstum und Konjunktur
wirtschaftspolitische Steuerungsinstrumente
Außenwirtschaft - Beschaffung und Logistik:
Beschaffungspolitik, E-Business
ECR
Supply Chain Management
Transport
Lagerwirtschaft
Controlling
Recht
Entsorgung - Handelsmarketing und Vertrieb
- Handelslogistik
- Außenhandel
- Mitarbeiterführung und Qualifizierung
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine erfolgreiche Abschlussprüfung zur Verkäuferin/zum Verkäufer und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Handel. Bewerber ohne Berufsausbildung müssen über fünf Jahre Berufspraxis im Handel verfügen.
Lehrgangsdauer
Die Weiterbildung kann als Vollzeitausbildung oder berufsbegleitende Teilzeitausbildung durchgeführt werden. Bisher umfassten die Lehrgänge in der Regel etwa 500 bis 550 Unterrichtsstunden. Abiturienten wird der Abschluss auch als berufsintegrierte Abiturientenausbildung (Erstausbildung "Kaufmann/ -frau im Einzelhandel" mit anschließender Fortbildung) mit einer Gesamtdauer von 33 Monaten angeboten.
Prüfungen
Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die schriftliche Prüfung dauert für jeden Handlungsbereich maximal zwei Stunden. Sie besteht aus sechs Handlungsbereichen, von denen folgende geprüft werden:
- Unternehmensführung und –steuerung
- Handelsmarketing
- Führung und Personalmanagement
- Volkswirtschaft für die Handelspraxis
- Beschaffung und Logistik
sowie ein Handlungsbereich aus Nr. 6 bis 9, der von den Prüfungsteilnehmern ausgewählt wird: - Handelsmarketing und Vertrieb
- Handelslogistik
- Außenhandel
- Mitarbeiterführung und Qualifizierung
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fallgespräch.
Förderung
Die Weiterbildung zum Geprüften Handelsfachwirt/in ist nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderungsfähig (im Allgemeinen als Meister-BAFöG bekannt), wenn die Lehrgangsdauer mindestens 400 Stunden beträgt. Im Einzelfall kann eine Förderung nach SGB III (Arbeitsamt) in Frage kommen.
Übergangsregelung
Die neue Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt/ zur Geprüften Handelsfachwirtin tritt am 1. Februar 2006 in Kraft.
Folgende Übergangsregelungen bestehen:
- Begonnene Prüfungsverfahren zum Handelsfachwirt/in (IHK), zum Geprüften Handelsfachwirt/in (IHK) können bis zum 31. Dezember 2008 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
- Für die Anmeldung zur Prüfung kann bis 30.Juni 2007 beantragt werden, diese nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen.
Weiterführende Links
- Berufsbeschreibung Handelsfachwirt/in der Bundesagentur für Arbeit
Ausführliche Beschreibung der Ausbildung, des Berufsbildes mit Link zum Stelleninformationssystem und zur Ausbildungsdatenbank - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung vom 1.1.2002
Das aktuelle AFBG in vollem Wortlaut bei der Juris GmbH - dem juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland. - Broschüre "Karriere im Handel" vom BMBF, erschienen 2008 http://www.bmbf.de/publikationen/index.php
- Weiterbildungsdatenbank des Handels

