Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin

Berufsbild

Die Fortbildung zum Geprüften Handelsfachwirt/ zur Geprüften Handelsfachwirtin bereitet auf die Übernahme von Führungspositionen in allen Branchen des  Einzelhandels sowie im Groß- und Außenhandel vor. Substitut oder stellvertretender Abteilungsleiter sind die Positionen, die man unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung erreichen kann. Marktleiter, Abteilungsleiter, selbstständiger Händler sind zumeist die hochrangigen Zielpositionen.

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Weiterbildungsinhalte

  • Unternehmensführung und Steuerung:
    Erstellen eines Businessplans
    unternehmerische Selbständigkeit
    Managementaufgaben
    Unternehmensorganisation
    angewandte Kosten- und Leistungsrechnung
    Controllinginstrumente
    Finanzierung
    Recht
    Qualitätsmanagement
    Umweltmanagement u. a. m.
  • Handelsmarketing:
    Handelsentwicklungen
    Kooperationen
    Marktanalyse, Marktbeobachtungen
    Standortmarketing
    Zielgruppenmarketing
    Sortimentssteurerung
    Verkaufskonzepte und Servicepolitik
    E-Commerce
    Controlling u. a. m.
  • Führung und Personalmanagement:
    Führungsgrundsätze und Führungsmethoden
    Personalpolitik
    psychologische Grundlagen
    Beurteilungsgrundsätze
    Personalbedarfs-, Personalkosten- und -planung
    Personalentwicklung
    Personalmarketing
    Controlling
    Entgeltsysteme
    Konfliktmanagement u. a. m
  • Volkswirtschaft für die Handelspraxis:
    Markt und Preis
    Wettbewerb
    Wachstum und Konjunktur
    wirtschaftspolitische Steuerungsinstrumente
    Außenwirtschaft
  • Beschaffung und Logistik:
    Beschaffungspolitik, E-Business
    ECR
    Supply Chain Management
    Transport
    Lagerwirtschaft
    Controlling
    Recht
    Entsorgung
  • Handelsmarketing und Vertrieb
  • Handelslogistik
  • Außenhandel
  • Mitarbeiterführung und Qualifizierung

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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine erfolgreiche Abschlussprüfung zur Verkäuferin/zum Verkäufer und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Handel. Bewerber ohne Berufsausbildung müssen über fünf Jahre Berufspraxis im Handel verfügen.

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Lehrgangsdauer

Die Weiterbildung kann als Vollzeitausbildung oder berufsbegleitende Teilzeitausbildung durchgeführt werden. Bisher umfassten die Lehrgänge in der Regel etwa 500 bis 550 Unterrichtsstunden. Abiturienten wird der Abschluss  auch als berufsintegrierte Abiturientenausbildung (Erstausbildung "Kaufmann/ -frau im Einzelhandel" mit anschließender Fortbildung) mit einer Gesamtdauer von 33 Monaten angeboten.

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Prüfungen

Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die schriftliche Prüfung dauert für  jeden Handlungsbereich maximal zwei Stunden. Sie besteht aus sechs Handlungsbereichen, von denen folgende geprüft werden:

  1. Unternehmensführung und –steuerung
  2. Handelsmarketing
  3. Führung und Personalmanagement
  4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis
  5. Beschaffung und Logistik

    sowie ein Handlungsbereich aus Nr. 6 bis 9, der von den Prüfungsteilnehmern ausgewählt wird:

  6. Handelsmarketing und Vertrieb
  7. Handelslogistik
  8. Außenhandel
  9. Mitarbeiterführung und Qualifizierung

Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fallgespräch.

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Förderung

Die Weiterbildung zum Geprüften Handelsfachwirt/in ist nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderungsfähig (im Allgemeinen als Meister-BAFöG bekannt), wenn die Lehrgangsdauer mindestens 400 Stunden beträgt. Im Einzelfall kann eine Förderung nach SGB III (Arbeitsamt) in Frage kommen.

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Übergangsregelung

Die neue Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt/ zur Geprüften Handelsfachwirtin tritt am 1. Februar 2006 in Kraft.

Folgende Übergangsregelungen bestehen:

  • Begonnene Prüfungsverfahren zum Handelsfachwirt/in (IHK), zum Geprüften Handelsfachwirt/in (IHK) können bis zum 31. Dezember 2008 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
  • Für die Anmeldung zur Prüfung kann bis 30.Juni 2007 beantragt werden, diese nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen.

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Weiterführende Links

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