Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte, aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einzureisen. Dazu muss in den meisten Fällen die Anerkennung der mitgebrachten Berufsqualifikation vorliegen. Das BIBB betreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter anderem das elfsprachige Portal „Anerkennung in Deutschland“. Das Herzstück des Portals, der „Anerkennungs-Finder“, ist eine bundesweit einzigartige Datenbasis sowohl für Fachkräfte als auch für Beraterinnen und Berater im Bereich Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Weitere Informationen unter www.bibb.de/anerkennung sowie unter www.anerkennung-in-deutschland.de

bibb.de, 26.02.2020