Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen
− Die Bildungszentren und Fachschulen des Einzelhandels bieten berufliche Einstiegsqualifikationen und Berufsvorbereitung an. Zu den Bildungsanbietern gelangen Sie hier.
− Das Praktikumsportal Mein Praktikum bietet für Schüler und Studenten eine Plattform, das für sie passende Praktikum zu finden
http://www.meinpraktikum.de
Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsverordnung erlassen wurde, die eine geordnete und einheitliche betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gewährleistet. Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO).
− Informationsportal duale Ausbildung
https://www.praktisch-unschlagbar.de/
Anerkannte Ausbildungsberufe kann man in einem Betrieb oder in einer Verwaltung, manche auch in einer Berufsfachschule oder einer anderen berufsbildenden Einrichtung erlernen.
Die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden sowohl im Betrieb bzw. in der Verwaltung als auch in der Berufsschule vermittelt (also an zwei Orten), man spricht deshalb auch vom „dualen System“ der Berufsausbildung.
Informationen zu freien Lehrstellen können bei den Berufsinformationszentren (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit, den IHK’s und bei den Unternehmen direkt (im Internet oder direkt vor Ort) abgerufen werden.
− IHK-Lehrstellenbörse
http://www.ihk-lehrstellenboerse.de
− Informationsdienst und Berufsbildbeschreibung der Agentur für Arbeit
https://berufenet.arbeitsagentur.de
Wer Berufsausbildung und Studium miteinander vereinen will, für den sind duale Studiengänge interessant. Immer mehr Handelsunternehmen bieten diese Form an. Zugangsvoraussetzung ist hier die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen oder entsprechenden Leistungen während der Ausbildung, verkürzt werden. Eine längere Dauer als in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben, darf nicht vereinbart werden.
Es ist aber möglich, in Ausnahmefällen einen Verlängerungsantrag zu stellen
Auszubildende müssen – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – Lohnsteuern zahlen. Damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen kann, benötigt er Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
Neben der Lohnsteuer werden nun auch Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung fällig. Daher benötigt der Arbeitgeber auch den Sozialversicherungsausweis und die Rentenversicherungsnummer. Beides kann die Krankenkasse beantragen.
Mit Ausbildungsbeginn muss man sich selbst krankenversichern. Die Versicherung läuft nicht mehr automatisch über die Eltern. Beiträge und Leistungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Ein Vergleich lohnt sich.
− Web-Portal mit Informationen rund um den ersten Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V.
http://www.arbeitsvertrag.org/
Die Gründe für vorzeitige Lösung des Ausbildungsvertrages sind unterschiedlich gelagert. An erster Stelle stehen soziale Konflikte und Differenzen im Ausbildungsbetrieb (mit Ausbildern, Kollegen) oder familiäre Probleme, gefolgt von falschen Vorstellungen über den Wunschberuf und Überforderung vor allem durch die theoretischen Anteile der Ausbildung. Auch gesundheitliche Gründe sind nicht unerheblich.
Bei einer drohenden Vertragslösung stehen die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und die Ausbildungsberatung der Kammern zur Verfügung. Zunächst sollte jedoch stets die offene Aussprache mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin im Betrieb oder zum Berufsschullehrer gesucht werden.
Grundsätzlich ist es wichtig, frühzeitig Kontakt zur Berufsberatung aufzunehmen, um die Fortsetzung der Ausbildung zu gewährleisten, je nach Problematik zum Beispiel durch:
− die Klärung der gesundheitlichen Voraussetzungen und der beruflichen Eignung;
− die Korrektur der Berufswahl oder der Betriebswahl. Dabei ist auch zu klären, ob und inwieweit die bisherige Ausbildungszeit angerechnet werden kann;
− ausbildungsbegleitende Hilfen (zusätzlicher Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung), die besonders wichtig sind für junge Menschen, bei denen ein endgültiger Ausbildungsverzicht droht;
− eine Verlängerung der Ausbildungszeit.
Falls ein Auszubildender durch die Abschlussprüfung gefallen ist, kann er das Ausbildungsverhältnis bis zum nächsten Prüfungstermin verlängern. Es ist aber auch möglich, das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu beenden und als externer Prüfling an der externen Abschlussprüfung teilzunehmen.
Auch nach der Ausbildung ist ein ständiges Weiterlernen erforderlich. Informationen sind über den Arbeitgeber, die IHK, Bildungseinrichtungen und Weiterbildungsdatenbanken abzurufen.
− KursNet – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung
https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
− Bildungseinrichtung und Fachschulen des Handels. Hier finden Sie die Bildungsanbieter
Die Anpassungsweiterbildung dient der ständigen Aktualisierung und Anpassung des vorhandenen Wissens und Könnens bei Mitarbeitern und Führungskräften. In der Regel handelt es sich dabei um zeitlich überschaubare Maßnahmen.
Die Aufstiegsweiterbildung beinhaltet umfassende staatlich anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen, die den potenziellen Führungsnachwuchs dazu befähigen sollen, entsprechend verantwortungsvolle Positionen im Unternehmen zu übernehmen. Aufstiegsweiterbildungen werden mit einer externen Prüfung abgeschlossen.
Sie vermitteln gemeinsam die Inhalte eines Ausbildungsberufs z.B. Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und entweder die des Fortbildungsberufs Geprüfte/r Handelsfachwirt/in oder des Fortbildungsberufs Geprüfte/r Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel. In der Regel wird zusätzlich die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO-Prüfung) geboten.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.
− Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz im Netz
http://www.gesetze-im-internet.de/afbg/
− https://www.ihk.de/
Anerkannte staatliche Aufstiegsfortbildungen werden mit einer externen Prüfung abgeschlossen.