Weiterbildung

Aufstiegschancen im Handel

Der Handel bietet eine Vielzahl an Aufstiegs- und Qualifikationsmöglichkeiten. Je nach Betriebsform sowie innerbetrieblicher Organisationsstruktur des Handelsunternehmens sind unterschiedliche Karrierestufen möglich.

Die Teilnahme an entsprechenden Aufstiegsweiterbildungen auf allen Stufen der Karriereleiter ist eine wichtige Voraussetzung für die Übertragung von Führungsverantwortung.

Die innerbetriebliche Karriereleiter

Voraussetzungen für die Position des Erstverkäufers/der Erstverkäuferin sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrungen. Der/ die Erstverkäufer/in ist verantwortlich für einen festgelegten Warenbereich einer Abteilung und unterstützt den Abteilungsleiter bei allen Fragen zu diesem Bereich. Erstverkäufer/Erstverkäuferinnen gibt es in allen Betriebsformen und Branchen.

Der/die Substitut/in ist direkte/r Mitarbeiter/in sowie Stellvertreter/in des Abteilungsleiters. Er/sie ist verantwortlich für die Warenpflege und -lagerung, die Koordination von Verkaufspersonal und für Verwaltungstätigkeiten. Die Position des Substituten existiert in fast allen Branchen und Betriebsformen.

Die Position und das Aufgabenfeld des/der Abteilungsleiters/-in ist abhängig von Branche und Betriebsform des Unternehmens. Der/die Abteilungsleiter/in untersteht dem Geschäftsführer bzw. Unternehmer, in großen Filialunternehmen oder Warenhausketten dem Einkaufs-, Verkaufs- oder Filialleiter.

Er/sie ist verantwortlich für den effizienten Einsatz und die Führung der ihm unterstellten Mitarbeiter sowie Umsatz und Ertrag seiner Abteilung.
Er/sie bestimmt die Sortimentspolitik der Abteilung und trägt dafür Sorge, dass den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden entsprochen wird.

Diese Position gibt es in Groß- und Filialunternehmen. Der Zentraleinkäufer ist verantwortlich für den Großeinkauf bestimmter Artikelgruppen und untersteht direkt der Geschäftsführung.

Als Vorgesetzte/r des gesamten Personals trägt der/ die Geschäftsführer/in bzw. der/ die Filialleiter/in die Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens oder einer Filiale.

Voraussetzung sind hier nicht nur exzellente Branchenkenntnisse sondern auch solide und umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Zusatzqualifikation Handelsassistent /-in (zbb)

Bereits während der Ausbildung können durch die Zusatzausbildung an den beruflichen Schulen erste Aufstiegschancen wahrgenommen und Perspektiven im unteren und mittleren Management gleich nach der Ausbildung eröffnet werden. Mehr Infos unter Zusatzqualifikationen

Studium

Aufstiegschancen ergeben sich auch aus der Absolvierung eines Studiums. Bereits erfolgte Aufstiegsfortbildungen wie bspw. zum Geprüften Handelsfachwirt/zur Geprüften Handelsfachwirtin (DQR Level 6) oder zum Geprüften Fachwirt für Vertrieb/ zur Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb können dabei auf ein Studium angerechnet werden.

Existenzgründung/ Unternehmensübernahme

Unabhängig von den innerbetrieblichen Aufstiegsmöglichkeiten besteht natürlich auch im Handel die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Dabei kann ein neues Fachgeschäft aufgebaut oder ein bestehendes Geschäft übernommen werden.

Die Bildungseinrichtungen und Fachschulen des Handels bieten eine Vielzahl von Weiterbildung und Fortbildung an. Zu den Bildungsanbietern gelangen Sie hier.

Aufstiegsfortbildung

Die Aufstiegsfortbildungen bereiten auf die Übernahme von Führungspositionen in allen Branchen des Einzelhandels sowie im Groß- und Außenhandel vor. Substitut oder stellvertretender Abteilungsleiter sind die Positionen, die man unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung erreichen kann. Marktleiter, Abteilungsleiter, selbstständiger Händler sind zumeist die hochrangigen Zielpositionen.

Berufsbild

Fortbildungsinhalte

Die Fortbildung zum Geprüften Handelsfachwirt/ zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) bereitet auf die Übernahme von Führungspositionen in allen Branchen des Einzelhandels sowie im Groß- und Außenhandel vor. Substitut oder stellvertretender Abteilungsleiter sind die Positionen, die man unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung erreichen kann. Marktleiter, Abteilungsleiter, selbstständiger Händler sind zumeist die hochrangigen Zielpositionen.

Berufsbild

Fortbildungsinhalte

  • Unternehmensführung und Steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
  • Vertriebssteuerung
  • Handelslogistik
  • Einkauf
  • Außenhandel

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine erfolgreiche Abschlussprüfung zur Verkäuferin/zum Verkäufer und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Handel
  • oder Abschluss einer Berufsausbildung zum/-r Fachlagerist/-in und mindestens drei Jahre Berufserfahrung
  • oder mind. 90 ETCS Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Handel.
  • Bewerber ohne Berufsausbildung müssen über fünf Jahre Berufspraxis im Handel verfügen.

Lehrgangsdauer

In der Regel dauert die Fortbildung zwischen 5 und 18 Monaten, je nachdem, ob sie berufsbegleitend, in Vollzeit oder als Blended Learning Angebot durchgeführt wird.

Prüfungen

Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.

Der erste Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen:

  • Unternehmensführung und Steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen:

  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
  • sowie einem weiteren Handlungsbereich

Förderung

Die Fortbildung zum Handelsfachwirt/ zur Handelsfachwirtin ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Aufstiegs-BAföG“ – gültig ab 01.08.2016)

Weiterführende Links

Verordnung Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK): www.bibb.de PDF

Berufsbild

Die erfolgreiche Absolvierung des Bildungsganges „Geprüfte/r Fachwirt/-in für Vertrieb im Einzelhandel“ ermöglicht die Beschäftigung als Führungskraft der mittleren Ebene (z.B. als Substitut, Abteilungsleiter oder Marktleiter) und die Übernahme entsprechender Fach­, Organisations­ und Führungsaufgaben im Vertrieb in unterschiedlichen Betriebsformen des Einzelhandels.

Fortbildungsinhalte

  • Kundenorientierung
  • Personalmanagement
  • Führung und Kommunikation
  • Marketing im Einzelhandel
  • Vertriebssteuerung

Zulassungsvoraussetzungen

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder bei zweijähriger Ausbildung als Verkäufer/Verkäuferin mindestens eine zweijährige Berufspraxis in verkäuferischen oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Einzelhandel nachweist.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind auch erfüllt durch den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Anerkannt wird auch eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Ausbildungszeit in einem sonstigen kaufmännischen Ausbildungsberuf kann angerechnet werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargestellt werden kann, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Lehrgangsdauer

Die Fortbildung zum Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel erfolgt als berufsbegleitender Teilzeitlehrgang, als Blended Learning Kurs oder als Vollzeitweiterbildung. In der Regel dauert die Fortbildung zwischen 5 und 18 Monaten.

Prüfungen

Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.

Der erste Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen:

  • Kundenorientierung
  • Personalmanagement
  • Führung und Kommunikation

Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen:

  • Marketing im Einzelhandel
  • Vertriebssteuerung

Förderung

Die Fortbildung zum Fachwirt/-in für Vertrieb im Einzelhandel ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Aufstiegs-BAföG“ – gültig ab 01.08.2016)

Weiterführende Links

Verordnung Geprüfter Fachwirt/-in für Vertrieb im Einzelhandel (IHK): www.bibb.de PDF

Berufsbild

Die erfolgreiche Absolvierung des Bildungsganges „Geprüfte/r Fachwirt/-in für E-Commerce“ ermöglicht es, eigenständig und verantwortlich Waren und Dienstleistungen online zu vertreiben und dabei Multichannel-Vertriebswege einzubeziehen.

Fortbildungsinhalte

  • Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
  • Gestalten von Prozessen im E-Commerce
  • Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
  • Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder bei einer anderen Ausbildung mindestens eine zweijährige Berufspraxis nachweist, die wesentliche Bezüge zum GeprüftenFachwirt/-in im E-Commerce aufweist.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind auch erfüllt durch den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Anerkannt wird auch eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Lehrgangsdauer

Die Fortbildung zum Fachwirt für E-Commerce im Einzelhandel erfolgt als berufsbegleitender Teilzeitlehrgang, als Blended Learning Kurs oder als Vollzeitweiterbildung. In der Regel dauert die Fortbildung zwischen 5 und 18 Monaten. Angeboten wird auch das Abiturientenmodell.

Prüfungen

Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen, die jeweils 300 Minuten betragen und insgesamt alle Handlungsbereiche einbeziehen.

Förderung

Die Fortbildung zum Fachwirt/-in im E-Commerce ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Aufstiegs-BAföG“ – gültig ab 01.08.2016)

Weiterführende Links

Verordnung Geprüfter Fachwirt/-in im E-Commerce : www.bibb.de PDF

Berufsbild

Geprüfte Betriebswirte verfügen über Qualifikationen, die für die Übernahme von Führungsaufgaben für das obere Management erforderlich sind. Sie wirken mit bei strategischen Entscheidungen im Unternehmen und übernehmen wesentliche Aufgaben der Unternehmensführung wie:

  • Strategiefindung und ­-umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung
  • Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations­ und Kommunikationstechniken
  • Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele
  • Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Fortbildungsinhalte

  • Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
  • Führung und Management im Unternehmen
  • Projektarbeit und projektbezogenes Handeln

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung sind der Abschluss einer IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/Fachkauffrau oder einer vergleichbaren kaufmännischen Fortbildung nach dem BBiG notwendig.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auch, wenn im Anschluss an eine Berufsausbildung eine erfolgreiche Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule und daran anschließend eine dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen wird.

Lehrgangsdauer

Die Fortbildung dauert in der Regel zwischen 6 und 28 Monaten, je nachdem, ob sie berufsbegleitend, in Vollzeit oder als Blended Learning Angebot durchgeführt wird.

Prüfungen

Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Prüfungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Sie gliedert sich in die Prüfungsteile:

  • Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse (schriftlich, max. 720 Minuten)
  • Führung und Management im Unternehmen (schriftlich, max. 240 Minuten und mündlich, max. 30 Minuten)
  • Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Handeln (schriftlich und mündlich)

Im letzten Prüfungsteil werden eine praxisorientierte Projektarbeit mit kaufmännischem Hintergrund und ein Fachgespräch durchgeführt. Dieser Prüfungsteil wird erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungsteile 1 und 2 durchgeführt und soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfungsteile 1 und 2 begonnen werden.

Förderung

Die Fortbildung zum Geprüfter/zur Geprüften Betriebswirt/-in (IHK) ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Aufstiegs-BAföG“ – gültig ab 01.08.2016)

Weiterführende Links

Verordnung zum Geprüfter/zur Geprüften Betriebswirt/-in (IHK): www.bibb.de PDF

Für Hochschulzugangsberechtigte (Abiturienten) bieten die Bildungszentren und Fachschulen des Handels ein besonderes Fortbildungsangebot: Bis zu 3 Abschlüssen in 3 Jahren. Dabei kooperieren Handelsunternehmen und Bildungseinrichtungen des Handels.

Sie vermitteln gemeinsam die Inhalte eines Ausbildungsberufs z. B. Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und entweder die des Fortbildungsberufs Geprüfte/r Handelsfachwirt/in oder des Fortbildungsberufs Geprüfte/r Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel sowie Fachwirt/-in im E-Commerce. In der Regel wird zusätzlich die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO-Prüfung) geboten.

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Quelle: Handelsverband Deutschland (HDE)

Die Bildungseinrichtungen und Fachschulen des Handels bieten eine Vielzahl von Aufstiegsfortbildung an. Zu den Bildungsanbietern gelangen Sie hier.

Weiterbildung

Handel ist Wandel. Veränderungen, z. B. in der Unternehmensorganisation, der Sortimentsstruktur oder die Anforderungen durch die Digitalisierung erfordern zusätzliche Kenntnisse und Kompetenzen. Durch Weiterbildung soll vorhandenes Wissen und Können vertieft, erweitert und aktualisiert werden, um die Teilnehmer zu befähigen, die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche im Unternehmen optimal zu erfüllen.

Die Weiterbildungsangebote reichen vom Verkaufstraining und der Warenpräsentation bis zur Vermittlung von betriebs- und volkswirtschaftlichen Themen. Aber auch der Erwerb von Fremdsprachen- und IT-Kenntnissen sowie sozialen und kommunikativen Kompetenzen spielt eine große Rolle.

Die Bildungseinrichtungen und Fachschulen des Handels bieten eine Vielzahl von Weiterbildung und Fortbildung an. Zu den Bildungsanbietern gelangen Sie hier.