Überbetriebliche und vergleichbare Berufsbildungsstätten (ÜBS) können ab sofort neue Anträge innerhalb des Programms „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellen. Mit der Ende Dezember 2019 veröffentlichten, neuen Förderrichtlinie können BOF-Kurse nunmehr bis Ende 2021 durchgeführt werden. In den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2016 geförderten, 13- bis 26-wöchigen BOF-Kursen werden nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete und Zugewanderte mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf in Lehrwerkstätten und Betrieben gezielt auf eine Berufsausbildung vorbereitet.
bibb.de, 08.01.2020