Individuelle Anpassungen beim betrieblichen Ausbildungsplan
Der betriebliche Ausbildungsplan ist laut Berufsbildungsgesetz verpflichtend und basiert auf den Ausbildungsordnungen der jeweiligen Berufe. In der Regel folgt die Ausbildung einem standardisierten Plan, der in die betriebliche Praxis übertragen wird.
Jedoch gibt es Fälle, in denen dieser Plan nicht genutzt werden kann – etwa bei verkürzter Ausbildungszeit oder einem verspäteten Start. Dann muss ein individueller Plan erstellt werden, der die verbleibende Zeit optimal nutzt und alle relevanten Inhalte vermittelt. So bleibt die Qualität der Ausbildung auch unter besonderen Bedingungen gewährleistet.
Weitere Informationen unter: ihk.de/berlin/ausbildung
ihk.de, 30.01.2025