Ab dem 19. Juni 2026 sind B2C-Händler:innen verpflichtet, in ihren Onlineshops eine elektronische Widerrufsfunktion in Form des Widerrufsbuttons einzuführen. Welche Anforderungen gelten für Auffindbarkeit, Beschriftung und den zweistufigen Ablauf? Was passiert bei einer fehlenden oder fehlerhaften Umsetzung? Welche Angaben dürfen im Widerrufsformular abgefragt werden und welche nicht? Das kostenfreie Infoblatt „Die Pflicht zum Widerrufsbutton im E-Commerce“ des Mittelstand-Digital Zentrums Handel gibt Antworten.

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