Ab diesem Jahr enthalten alle Ausbildungsordnungen modernisierte und neue verbindliche Mindestanforderungen für die Bereiche „Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,“ „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,“ „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Diese vier Standardberufsbildpositionen gelten für alle Ausbildungsberufe, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten. Mehr Informationen unter: https://www.bibb.de/de/134898.php

bibb.de, 27.07.2021