Im Rahmen des ersten Förderaufrufs der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ können sich Projekte bis zum 31. August 2022 für eine Förderung bewerben.
Antragsberechtigt sind u. a. Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Wichtig ist, dass ein nachweislich sozialpartnerschaftlicher Ansatz bei der Projektplanung, -umsetzung und Transfer der Projektergebnisse vorausgesetzt wird. Es können Vorhaben in den Handlungsfeldern; Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, regionale Verbünde zur Stärkung der Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU sowie Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung, eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Richtlinie und dem ersten Förderaufruf erhalten Sie auf der Website https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/projekte/regiestelle-wandel-der-arbeit-sozialpartnerschaftlich-gestalten-weiter-bilden-und-gleichstellung-f/ der Regiestelle, der ESF Plus-Website https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/wandel_der_Arbeit.htmldes BMAS.

Gerne setzt die zbb Projektideen gemeinsam mit Partnern um.
Interessierte wenden Sie sich bitte an die zbb, an Bettina Wilhelm (zbb), per E-Mail bwilhelm@zbb.de oder telefonisch 030-590099-801.