Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt am 28.05.2021 das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken. Auch für Unternehmen wird Cyber-Sicherheit von noch größerer Bedeutung: Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen. Sie werden gleichermaßen in den vertrauensvollen Austausch von Informationen mit dem BSI einbezogen. So wird das Cyber-Sicherheitsniveau der Wirtschaft in Deutschland weiter angehoben.
Zudem werden die Vorgaben zur Cyber-Sicherheit in den Mobilfunknetzen erweitert.

bsi.bund.de, 28.05.2021