Bereits seit 2011 zeichnet der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Einzelhandel als Gesicht des Handels aus – so auch in diesem Jahr. Bewerben können sich alle Angestellten, die in Deutschland im Einzelhandel tätig sind – egal ob der Schwerpunkt der Tätigkeit im Geschäft, am Schreibtisch, im LKW oder im Lager ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber sowie Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer. Um bei dem Gesicht des Handels 2021 teilnehmen zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber ihre persönlichen Daten, ein Foto und ein kurzes Motivationsschreiben absenden. In dem Motivationsschreiben sollten sie schildern, warum sie das perfekte Gesicht für die Branche sind. Unter allen Einsendungen entscheidet eine Jury aus Branchenexperten unterschiedlicher Handelsunternehmen und dem HDE über die Gewinnerin oder den Gewinner. Details zum Wettbewerb „Gesicht des Handels 2021“ finden Sie unter www.einzelhandel.de/gesicht. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2021. Die Gewinnerin oder der Gewinner bekommt für sich und eine Begleitperson zwei Karten für den Handelskongress Deutschland 2021 am 17./18. November 2021 (www.handelskongress.org), die An- und Abreise nach Berlin, zwei Übernachtungen und 1.000 Euro Taschengeld. Verliehen wird der Titel offiziell auf dem Handelskongress Deutschland 2021.

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hde, 15.07.2021