Geprüfte/r Handelsassistent/in - Einzelhandel
- Berufsbild
- Weiterbildungsinhalte
- Zulassungsvoraussetzungen
- Lehrgangsdauer
- Prüfungen
- Förderung
- Übergangsregelungen
- Weiterführende Links
Berufsbild
Die erfolgreiche Absolvierung des Bildungsganges "Geprüfter Handelsassistent - Einzelhandel" ermöglicht die Beschäftigung als Führungskraft der mittleren Ebene (z.B. als Substitut, Abteilungsleiter oder Marktleiter) und die Übernahme entsprechender Fach, Organisations- und Führungsaufgaben im Vertrieb in unterschiedlichen Betriebsformen des Einzelhandels.
Zu diesen Aufgaben gehören:
- Wahrnehmung qualifizierter Vertriebsaufgaben unter Beachtung von Kunden und Dienstleistungsorientierung sowie rechtlicher Vorschriften,
- Steuerung des Vertriebs mittels Kennzahlen,
- Erarbeitung kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte und Lösungen im Vertrieb,
- Qualitätsmanagement im Vertrieb steuern und weiterentwickeln,
- Marketingkonzepte für unterschiedliche Betriebstypen im Einzelhandel konzipieren, umsetzen und auswerten,
- Instrumente und Konzepte des visuellen Marketing (Visual Merchandising) beurteilen, auswählen und einsetzen,
- Auswirkungen einzelhandelsrelevanter Marktentwicklungen auf den Vertrieb beurteilen,
- Personalführungs- und -qualifizierungsaufgaben,
kunden und dienstleistungsorientiert kommunizieren, mit Geschäftspartnern kooperieren, - moderne Informations und Kommunikationstechniken einsetzen und nutzen.
Weiterbildungsinhalte
- Vertriebsmanagement
Bestandsführung und –kontrolle
Sortimentssteuerung
Umsatz- und Kostenplanung
Warenlogistik
Lagerwirtschaft
Verkaufssteuerung mittels Kennziffern
Optimierung der Geschäftsprozesse
E-Business
warenwirtschaftliche Analyse
Kosten- und Leistungsrechnung - Kundenorientierung
Gestaltung des Beratungsprozesses
Kundenbefragung, Kundenforen
Unterstützung von Mitarbeitern bei der Durchführung von Kundengesprächen
Auswertung von Kundengesprächen
angewandte Verkaufspsychologie
Kundengewinnung, Kundenbindung
Servicepolitik
Beschwerdemanagement
Qualitätsmanagement - Marketing im Einzelhandel
Einzelhandelsentwicklungen
ECommerce
Kooperationen im Einzelhandel
WarengruppenManagement (Category Management)
Marktanalyse, Zielgruppenanalyse
Zielgruppenmarketing, Marktstrategien
Zusammenwirken der Marketinginstrumente
Verkaufskonzepte, Preis und Konditionenpolitik
Sortimentsgestaltung
Verkaufsförderung, Werbung, Werbeerfolgskontrolle
Standortmarketing
Öffentlichkeitsarbeit - Visuelles Marketing (Visual Merchandising)
Platzierungsregeln
Grundsätze des visuellen Marketing
Präsentationsmittel
Werbemittel
Gestaltungselemente der visuellen Verkaufsförderung
Kooperation und Kommunikation mit internen und externen Kunden des visuellen Marketing (Visual Merchandising) - Führung, Kommunikation, Selbstmanagement
Zeitmanagement, Selbstmanagement
psychologische Grundlagen zur Führung, Zusammenarbeit und Kommunikation
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fordern und fördern
Coaching
Unterstützung von Lernprozessen von Mitarbeitern
Führungsgrundsätze, Führungsinstrumente und Führungsmethoden
Förderung der Kooperation
Konfliktmanagement
Planung und Steuerung von Arbeits und Projektgruppen, Teambildung
Moderations und Präsentationstechniken - Personalmanagement
Personalpolitik
Personalbedarfsplanung
Personaleinsatzplanung
Personalentwicklung
Organisationsentwicklung
Beurteilungssysteme
Personalmarketing, Personalgewinnung
Auswahl und Einstellung von Auszubildenden und Mitarbeitern
Personalkostenplanung, Personalcontrolling
praxisrelevante arbeitsrechtliche Bestimmungen - Volkswirtschaft für die Einzelhandelspraxis
Markt und Preis
Wettbewerb
Wachstum und Konjunktur
wirtschaftspolitische Steuerungsinstrumente
Strukturwandel
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder bei zweijähriger Ausbildung als Verkäufer/Verkäuferin mindestens eine zweijährige Berufspraxis in verkäuferischen oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Einzelhandel nachweist.
Anerkannt wird auch eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Ausbildungszeit in einem sonstigen kaufmännischen Ausbildungsberuf kann angerechnet werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargestellt werden kann, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Lehrgangsdauer
Die Weiterbildung zum Handelsassistenten erfolgt als berufsbegleitender Teilzeitlehrgang oder als Vollzeitweiterbildung. Die Lehrgangsdauer beträgt im Schnitt 390 bis 420 Stunden. Abiturienten können die Handelsassistentenweiterbildung mit der dualen Ausbildung zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel kombinieren.
Prüfungen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst die Handlungsbereiche:
- Vertriebsmanagement (max. 120 Minuten)
- Kundenorientierung (max. 90 Minuten)
- Marketing im Einzelhandel (max. 90 Minuten)
- Visuelles Marketing (Visual Merchandising) (max. 60 Minuten)
- Führung, Kommunikation, Selbstmanagement (max. 90 Minuten)
- Personalmanagement (max. 90 Minuten)
- Volkswirtschaft für die Einzelhandelspraxis (max. 60 Minuten)
Die mündliche Prüfung umfasst eine Präsentation (max. 10 Minuten) und ein Fachgespräch. Die Themenstellung der Präsentation bezieht sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche (Nr. 1 bis 6). Das Thema der Präsentation wird vor der ersten schriftlichen Prüfung eingereicht. Ausgehend von der Präsentation bezieht sich das Fachgespräch auf vertriebstypische Situationen und dauert in der Regel 20 min.
Förderung
Handelsassistentenlehrgänge sind nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig, wenn sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.
Übergangsregelungen
Die neue Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Handelsassistenten - Einzelhandel/ zur Geprüften Handelsassistentin- Einzelhandel trat am 1. August 2006 in Kraft.
- Begonnene Prüfungsverfahren zum Geprüften Handelsassistenten - Einzelhandel/ zur Geprüften Handelsassistentin- Einzelhandel können bis zum 31. Dezember 2009 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
- Für die Anmeldung zur Prüfung kann bis 31. Juli 2008 beantragt werden, diese nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen.
Weiterführende Links
- Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung vom 1.1.2002
Das aktuelle AFBG in vollem Wortlaut bei der Juris GmbH - dem juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland. - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsassistent – Einzelhandel/Geprüfte Handelsassistentin – Einzelhandel
- Broschüre "Karriere im Handel" vom BMBF, erschienen 2008 http://www.bmbf.de/publikationen/index.php
- KURS - Die Aus- und Weiterbildungsdatenbank des Arbeitsamtes
- Weiterbildungsdatenbank für den Handel

